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   FG Düsseldorf, 15.10.2012 - 4 K 1476/12 VTa, Z, EU   

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https://dejure.org/2012,81323
FG Düsseldorf, 15.10.2012 - 4 K 1476/12 VTa, Z, EU (https://dejure.org/2012,81323)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.10.2012 - 4 K 1476/12 VTa, Z, EU (https://dejure.org/2012,81323)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 4 K 1476/12 VTa, Z, EU (https://dejure.org/2012,81323)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 191 Abs. 1 S. 1; AO § 71
    Beweisführung hinsichtlich der Begehung einer Steuerhinterziehung und einer Steuerhehlerei

  • rechtsportal.de

    Ankauf unverzollter und unversteuerter Zigaretten - Verwertung einer im Jahr 2007 durchgeführten Telefonüberwachung im Besteuerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ankauf unverzollter und unversteuerter Zigaretten - Verwertung einer im Jahr 2007 durchgeführten Telefonüberwachung im Besteuerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.10.2012 - 4 K 1476/12
    Wie der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss in BFHE 194, 40 ausgeführt hat, stellt nicht nur das Abhören und Aufzeichnen, sondern auch die Auswertung der Aufzeichnungen über eine Telefonüberwachung einen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) dar (vgl. auch Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 7. Dezember 2011 2 BvR 2500/09 und 2 BvR 1857/10, NJW 2012, 907 Randnr. 151).

    Da die Verwendung personenbezogener Informationen einen Grundrechtseingriff darstellt, mit dem jedoch keine Erweiterung der Grundrechtseinschränkung verbunden ist, bedurfte es insoweit zwar nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG keines Zitats des Art. 10 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss in NJW 2012, 907 Randnr. 151).

    Dies ändert allerdings nichts daran, dass eine Rechtsgrundlage für die Informationserhebung die Voraussetzungen sowie den Umfang der Beschränkung hinreichend klar umschreiben und damit erkennen lassen muss, für welche Zwecke die erhobenen Informationen verwendet werden dürfen (BVerfG, Beschluss in NJW 2012, 907 Randnr. 151).

  • BFH, 26.02.2001 - VII B 265/00

    Verwertungsverbot bei Telefonüberwachung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.10.2012 - 4 K 1476/12
    Im Streitfall besteht daher nach der zur alten Rechtslage ergangenen Rechtsprechung des BFH für die Aufzeichnungen, die unmittelbar aus einer Telefonüberwachung in einem Strafverfahren resultieren, ein Verwertungsverbot (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2001 VII B 265/00, BFHE 194, 40).

    Wie der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss in BFHE 194, 40 ausgeführt hat, stellt nicht nur das Abhören und Aufzeichnen, sondern auch die Auswertung der Aufzeichnungen über eine Telefonüberwachung einen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) dar (vgl. auch Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 7. Dezember 2011 2 BvR 2500/09 und 2 BvR 1857/10, NJW 2012, 907 Randnr. 151).

  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 1857/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung restlicher

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.10.2012 - 4 K 1476/12
    Wie der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss in BFHE 194, 40 ausgeführt hat, stellt nicht nur das Abhören und Aufzeichnen, sondern auch die Auswertung der Aufzeichnungen über eine Telefonüberwachung einen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) dar (vgl. auch Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 7. Dezember 2011 2 BvR 2500/09 und 2 BvR 1857/10, NJW 2012, 907 Randnr. 151).
  • BFH, 18.12.2010 - V B 78/09

    Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Verwertung von Ergebnissen einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.10.2012 - 4 K 1476/12
    Daher durften sie dem Zeugen B in seiner Vernehmung durch das Gericht auch nicht vorgehalten werden (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 18. Dezember 2010 V B 78/09, BFH/NV 2011, 622).
  • FG Hamburg, 09.04.2010 - 4 V 31/10

    Vollstreckung, einstweiliger Rechtsschutz, Erlass von Abgaben:

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.10.2012 - 4 K 1476/12
    Diese Bestimmung setzt vielmehr voraus, dass die Erkenntnisse im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen rechtmäßig gewonnen worden sind und greift daher nicht für Zeiträume ein, in denen in Ermangelung einer Aufzählung von Steuerstraftaten in § 100a StPO a.F. noch ein Verwertungsverbot bestand (vgl. Finanzgericht - FG - Hamburg, Beschluss vom 9. April 2010 4 V 31/10, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. August 2010 4 K 1071/10 H n.v.).
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